Die Bundesregierung stuft die Türkei, die USA und Israel als Corona-Hochrisikogebiete ein. Für die USA und Israel gilt dies ab Sonntag, für die Türkei ab Dienstag, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte. Ebenfalls ab Sonntag werden Kenia, Montenegro und Vietnam sowie Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien als Corona-Hochrisikogebiete geführt.
In Portugal gelten künftig nur noch die Hauptstadt Lissabon und die Algarve als Hochrisikogebiet, der Rest des Landes wird herabgestuft.
Mit den neuen Einstufungen ändern sich die Gefahrenbewertung der Regierung und die Einreisebestimmungen: Vor Reisen in Hochrisikogebiete warnt das Auswärtige Amt. Erwachsene, die aus Hochrisikogebieten nach Deutschland einreisen, müssen für zehn Tage in Quarantäne (fünf Tage für Kinder unter zwölf Jahren), wenn sie keinen Impf- oder Genesenennachweis haben. Sie können sich nach fünf Tagen freitesten lassen. Für Geimpfte entfällt die Quarantäne komplett.
Für die Rückkehrenden spielt keine Rolle, ob sie per Flugzeug, Schiff, Bahn, Bus oder etwa Auto einreisen. Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss 14 Tage in Quarantäne und kann diese nicht verkürzen. Als Virusvariantengebiete gelten gegenwärtig nur Brasilien und Uruguay.
Hochstufung für die Türkei erst ab Dienstag
Die Änderungen treten für die meisten genannten Länder in der Nacht zu Sonntag in Kraft. Nur im Fall der Türkei erfolgt die Hochstufung erst in der Nacht zu Dienstag. Begründet wird dies mit der derzeit hohen Zahl von Reisenden mit türkischem Migrationshintergrund mitten in der Urlaubszeit, berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Regierungskreise.
In dem Mittelmeerland waren nach Behördenangaben binnen 24 Stunden 22.261 Menschen positiv auf Corona getestet worden. In den USA waren es nach offiziellen Angaben sogar mehr als 100.000 Fälle täglich gewesen.
Derzeit stehen 68 Länder auf der Liste der Hochrisikogebiete, darunter Ägypten, Montenegro, Russland, Spanien und Zypern. Die Einstufung der Risikogebiete erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium.